Qualitätsstufen beim Wein

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Alle in Deutschland hergestellten Weine werden vom Deutschen Weingesetz in vier Güteklassen eingeteilt, die sich nach dem Extragehalt des Mostes richten. Dieser wird in Grad Oechsle angegeben. Ob oberster Stelle der Güteklassifizierungen steht der Prädikatswein, der auch als Qualitätswein mit Prädikat bezeichnet wird. Den zweiten Platz nimmt der Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ein, dicht gefolgt vom Landwein und schließlich vom schlichtweg nur noch als Wein bezeichneten, ehemaligen Tafelwein. Bevor ein Wein in eine der beiden oberen Stufen aufgenommen wird, muss er die Amtliche Weinprüfung bestehen. Mit dieser Prüfung soll verhindert werden, dass zum Beispiel fehlerhafte Weine von vornherein aussortiert werden. Nach bestandener Prüfung jedoch erhält der Wein eine amtliche Prüfnummer, die auf dem jeweiligen Etikett ausgewiesen ist. So sieht man auf den ersten Blick, ob man einen gehobenen Wein vor sich hat oder nicht.

An dritter Position der Wein-Rangliste steht der so genannte Landwein, der aus gebietstypischen Trauben hergestellt wird und mit 5,5% Alkohol vor der Anreicherung und 47 Grad Oechsle etwas höherwertiger als der an letzter Position stehende Wein, vormals Tafelwein ist. Als Vergleich dazu muss ein Wein der Güteklasse Prädikatswein zwischen 67 und 83 Grad Oechsle aufweisen, um dieser Bezeichnung gemäß Weingesetz würdig zu sein. Und auch innerhalb der obersten Güteklasse unterscheidet man noch einmal zwischen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beeren- und Trockenbeerenauslese. Erst, wenn ein Mindestmostgewicht von 150 Grad Oechsle mit Hilfe überreifer oder edelfauler Trauben erreicht wurde, zählt ein Prädikatswein zur Trockenbeerenauslese.

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